Städtebau weicht Profit

Das Projekt „Innovationspark” entsteht auf den wertvollsten Agrarflächen der Stadt und verbaut zunehmend die Kaltluftschneise, welche die Luftströme von den Kaltluftentwicklungsgebieten auf der Lechebene von Süden her in die Stadt führt. Alle Bedenken hierzu fanden in der öffentlichen Beteiligung deutlichen Niederschlag. Der vom Städteplaner Kees Christiaansee 2009 entwickelte Masterplan wurde schon im B-Plan verwässert und nun mit wirtschaftlichen Argumenten weiter qualitativ geschwächt.

 
1. Bisher waren in den Sondergebieten (SO FEU) nur Forschungseinrichtung mit Nullserienproduktion (Prototypen) zugelassen um die Luftemissionen gering zu halten. Dies soll nun auf „Kleinserienproduktion” erweitert werden. Damit entsteht ein normales Gewerbegebiet, das mit den hohen Ansprüchen eines „Innovationsparks” nichts zu tun hat.

2. Im Masterplan waren kleinteilig Baufelder vorgesehen, um die Ansiedlung von kleinen Entwicklungsfirmen (Innovation) zu ermöglichen. Hierzu wurde ein entsprechend enges Raster von Erschließungsstraßen vorgeschlagen. Mit der Begründung, dies würde die Erschließungskosten erhöhen, sollen nun Erschließungswege wegfallen womit der Ansiedlung von Großfirmen mit minderwertigen Produktion- und Lagerflächen auf dem wertvollen Agrarboden Vorschub geleistet wird. Dies widerspricht dem Geist des „Innovationsparks”!

3. Bisher geplante öffentliche Park- und Grünflächen werden den Parzellen als Private Grünflächen zugeschlagen. Damit stehen diese nicht mehr der Öffentlichkeit zur Verfügung und die großzügige „Parkstruktur” des Masterplans wird verschlechtert.

4. Öffentliche Plätze werden durch die Ausdehnung privater Grünflächen verkleinert. Durch Wegnahme von Erschließungswegen werden damit aus verkehrsberuhigten Bereichen „Fußgängerzonen”. Damit wird dem Entwurfsgedanken einer lebendigen Durchströmung des Gebietes die Basis entzogen und es entstehen tote Gewerbegebietplätze.

5. Öffentliche Fuß und Radwege werden als „Anlagewege” den privaten Grünflächen zugeordnet und damit der Öffentlichkeit entzogen.

6. Ein Spielplatz entfällt, wodurch keine Unterscheidung mehr stattfindet zwischen Kinder- und Jugendspielplatz. Dies deutet weiter darauf hin, dass die Qualitätsansprüche des Gebiets zurückgeschraubt werden und der Spielplatz nur noch Planzwecken dient.

7. Sämtliches Straßenbegleitgrün entfällt aus den Festsetzungen. Dies deutet auch bei der Durchgrünung des Gebietes auf eine deutliche Qualitätsminderung hin. Selbst in kleinen Baugebieten werden Vorgartenbepflanzungen festgeschrieben.

8. Die Ausgleichsflächen werden nicht mehr als öffentliche Flächen ausgewiesen mit der Begründung, damit würde klar, dass sie nicht mehr „uneingeschränkt der Allgemeinheit zur Verfügung stehen”! Es ist nicht ersichtlich, welche Widmung diese Flächen haben. Durch die qualifizierte Bepflanzung dieser Flächen kann die Verfügbarkeit eingeschränkt werden und nicht durch eine Farbe im Bebauungsplan.

Der vorgelegte Abwägungsbeschluss weist deutlich, wie schon der B-Plan – Entwurf, auf einen schleichenden qualitativen Abbau des Entwicklungsgebietes von der Innovation- zur banalen Gewerbenutzung hin.

Mit einem namhaften Städteplaner für den Masterplan und dem “Brand” Innovationspark wird der Architekt zum Werbeträger und das Projekt hat weniger Entwicklungsqualität als Marketingqualität.

Siehe früherer Beitrag im AF

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Volker Schafitel 

 bplan900-abwägungsbeschluss-11-00389-07-11

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