Das historische Rathaus

26.06.2013 – Für die Ortsmitte von Oberhausen stellt sich die Frage: Turnhalle oder Rathaus?Auf der nebenstehenden Abbildung wird die städtebauliche Situation deutlich: Auf dem Platz der Brunnen, die zentrale Platzwand das Rathaus, rückversetzt Schule mit Schulhof. Laut rechtskräftigem Bebauungsplane ist das Rathaus ein Baudenkmal, welches für eine neue Turnhalle bei der Schule aber gar nicht zwingend abgerissen werden muss!

Die Situation ist heute nicht anders als damals, nur dass die Stadt Fassade und Bausubstanz vernachlässigt hat und herunter hat kommen lassen – was allerdings bei städtischen Gebäuden die Regel ist!

Heutige Ansicht zur Hirblingerstraße

Heutige Ansicht zur Hirblingerstraße

Der Elternbeirat der Werner Eck-Schule fordert den Rathausabriss und schreibt:

„So (mit der Turnhalle) würde im Herzen Oberhausens Raum geschaffen werden, an dem sich Bürger von der Krippe bis ins Erwachsenenalter beheimatet fühlen können. Zudem bietet das angedachte Bildungsdreieck Oberhausen die Möglichkeit einer weiteren, sowohl baulichen wie räumlichen Öffnung der Schule zum Stadtteil hin. Durch den Abbruch des jetzt trennenden Tores tritt die Schule aus dem Hintergrund in den Vordergrund und damit in eine bessere öffentliche Wahrnehmung. So werden die Familien und Bürger eingeladen, sich auf dem neu entstehenden und ansprechend gestalteten „Dorfplatz” heimisch und wohl zu fühlen. Dies ist an dem derzeit als Mittelpunkt Oberhausens geltenden Kiosk inmitten des Straßenverkehrs nicht spürbar.

Übrigens: Der Tordurchgang zur Schule wurde im Rahmen des städtebaulichen Konzepts errichtet und um den Schulhof zu Platz und Straße abzugrenzen.

Niemand will der Schule den Bedarf einer Turnhalle absprechen, doch ist dies der richtige Ort? Passt an einen Dorfplatz eine Turnhalle? Welche Alternativen gibt es?
Wir haben recherchiert: Gleich hinter der Schule befindet sich an der Nordfriedhofstraße 14 das Depot Nord der Stadtreinigung. Die Flurnummer 821/31 gehört der Stadt!
Wenn es von der Stadtreinigung dem Schulzweck zugeschlagen wird, geht es von der rechten in die Linke Tasche der Stadt!

Blick in den Hof des Depots Nord (Rechts über den Garagen das Schulgebäude)

Blick in den Hof des Depots Nord (Rechts über den Garagen das Schulgebäude)

Damit verwundert uns die Aussage des Bildungsreferenten Köhler in der AZ:

AZ-16.6.2013 Ganz anderer Meinung ist Bildungsreferent Hermann Köhler: „Wenn wir das alte Rathaus nicht abreißen, wird es keine Turnhalle geben.” Aufgrund seines schlechten baulichen Zustands sei das Gebäude schon längst kein schlagendes Herz mehr. Die Turnhalle auf einem Alternativgrundstück beim Stadtreinigungsdepot zu errichten, wie es früher einmal im Gespräch war, hält Köhler nicht für sinnvoll: Dazu müsste erst der Grund erworben und baureif gemacht werden. Das sei mit einem erheblichen zeitlichen und finanziellen Mehraufwand verbunden…. Das klingt alles wie ein Drohung!

Unsere Nachprüfung hat ergeben, dass es für das Gebiet einen rechtskräftigen Bebauungsplan (Nr. 253a) aus dem Jahr1994 gibt. Dieser sieht auf dem Gelände des Stadtreinigungsdepots eine 2-fach Turnhalle vor, die von der Reg.v. Schwaben aufgrund steigender Schülerzahlen (Grund der BPlan-Änderung) gefordert wurde.

Der Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes reicht von der Hirblingerstraße bis einschließlich des Stadtreinigungsdepots. Dieser Bereich steht ausschließlich dem Gemeinbedarf zur Verfügung.

Das Anwesen Hirblingerstraße 2 ist in diesem Bebauungsplan und im Vorgängerplan Nr. 253 aus dem Jahr 1986 als BAUDENKMAL (D) gekennzeichnet. Entsprechend stand ein Abbruch des alten Rathauses außer Frage.

Für den Abriss des historischen Rathauses und dem Neubau einer Turnhalle an dessen Stelle hat die Stadt vor Bauantrag eine Bauvoranfrage an sich selbst gestellt, was sehr ungewöhnlich ist. Das Ausmaß der Turnhalle an dieser Stelle überschreitet alle vorgegebenen Baugrenzen des rechtsgültigen Bebauungsplanes deutlich (teilweise um 11m)! Natürlich hat sich die Stadt trotzdem den Bauantrag genehmigt! Dies stellt eine Großzügigkeit dar, welche privaten Antragstellern niemals gewährt würde, und die städtebaulich auch nicht zu vertreten ist.

Rechtsgültiger Bebauungsplan Nr. 253 A „Östlich der Nordfriedhofstraße"

Rechtsgültiger Bebauungsplan Nr. 253 A „Östlich der Nordfriedhofstraße

Es ergeben sich Fragen:

Weshalb steht das alte Rathaus Hriblingerstraße 2 nicht mehr unter Denkmalschutz?
Weshalb zwängt das Stadtplanungsamt eine Turnhalle in ein zu kleines Baufenster?
Weshalb errichtet die Stadt die Turnhalle nicht auf dem Depotgrundstück?
Was soll mit dem Depotgrundstück für den Gemeinbedarf geschehen?
Weshalb segnet der Baureferent ein Vorhaben ab, welches nicht in den BPlan passt?

Es gibt Vermutungen, dass das Depotgrundstück privat verkauft werden soll. Dies wiederspräche eklatant den Festsetzungen im Bebauungsplan!


V. Schafitel, Architekt, 1.Vorsitzender

3 Kommentare

  1. Bruno Stubenrauch sagt:

    Weshalb steht das alte Rathaus Hirblingerstraße 2 nicht mehr unter Denkmalschutz?

    Dafür habe ich nur eine Erklärung: Der B-Plan war/ist in diesem Punkt falsch. Sowohl die aktuelle Denkmalliste als auch der Denkmalviewer Bayern weisen das links neben dem Rathaus befindliche Anwesen Haus-Nr. 4 als einziges Denkmal im Geltungsbereich aus. Kaum vorstellbar, dass das eine Gebäude aus der Liste genommen und das daneben aufgenommen wurde.

    http://s14.directupload.net/file/d/3299/xlj76sxd_jpg.htm
    http://s1.directupload.net/file/d/3299/qtbqj4yt_jpg.htm

  2. Volker Schafitel sagt:

    An einen falschen B-Plan glaube ich nicht. Kaum vorstellbar, dass das Bauordnungsamt 2 Mal ein Haus im Geltungsbereich als Baudenkmal einträgt, ohne dass es ein Baudenkmal ist! Die Frage muss die Verwaltung beantworten!

  3. Bruno Stubenrauch sagt:

    Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege hat auf meine heutige Mailanfrage vom 28.6.2013 binnen weniger als zwei Stunden geantwortet, ich zititere:

    “…
    Sehr geehrter Herr Stubenrauch,

    die Situation entspricht genau jener im BayernViewer-denkmal. Das Gebäude Hirblinger Str. 4 war von Anfang als Baudenkmal erfasst, Nr. 2 hingegen nicht. Offensichtlich handelt es sich hier um einen Fehler im B-Plan, da dort Nr. 2, nicht aber Nr. 4 markiert ist.

    Mit freundlichen Grüßen
    …”

    Den Original-Mailverkehr stelle ich gerne zur internen Verwendung zur Verfügung. Es wird spannend, was eventuell aus der Augsburger Verwaltung dazu kommt.

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