WDV=Tierschutz

Seit 1.Februar 2002 praktizieren Bauschaffende im Rahmen der damals eingeführten Energieeinsparverordnung (EnEV) aktiven Tierschutz. Zwar ist die Verordnung ein Teil des deutschen Wirtschaftsverwaltungsrechtes und hat in erster Linie mit dem Tierschutzrecht wenig zu tun. Es hat sich jedoch gezeigt, dass als Nebeneffekt der bautechnischen Standardanforderungen zum effizienten Betriebsenergiebedarf eines Bauprojektes Vögel, die durch den Bau ausgelöste Baumfällungen ihre Nistplätze verlieren einen Ausgleich in der neu erstellten WDV-Fassade finden.

 

Architekten und Bauträger, die für ihre Tierliebe besonders bekannt sind, ermutigen deshalb Bauherrn ein Herz für Tiere zu zeigen und durch neue WDV- Fassaden optimale Vorraussetzungen für Vogelnistplätze zu schafffen. 

Tierschützer bei der Arbeit

Tierschützer bei der Arbeit

Durch das Anbringen von Wärmedämmverbundplatten an Hauswänden entstehen Nistplätze für seltende Vögel, die zum Teil unter europäischen Artenschutz stehen. Natürlich dürfen einmal bezogene “Nistwände” deshalb nicht mehr verändert oder gar abgebaut werden.

Links Denkmalschutz- Rechts Tierschutz

Links Denkmalschutz- Rechts Tierschutz

Noch hat es sich in der Vogelwelt noch nicht so recht “herumgetwittert”, dass WDV-Fassaden als Ausgleichsmaßnahme von Baumnistplätzen herangezogen werden können. Jedoch lernt die Natur schnell!

Der Specht als Erstbezug

Der Specht als Erstbezug

Die verlassene Specht-WDV-Höhle wurde bereits duch den Nachmieter, einen Star bezogen. Stare sind weit verbreitet und haben ein gutes Netzwerk. Man kann davon ausgehen, dass sich die neuen Behausungen schnell verbreiten.

Der Star als Nachmieter

Der Star als Nachmieter

Übrigens Schaumdämmung ist tierfreundlicher als Mineralwolldämmung!

V. Schafitel, Architekt

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